Eckdaten
- Mindestalter
- 18 Jahre (17 Jahre beim Begleitendem Fahren BF17)
- Fahrzeuge
- Kfz bis 3.500 kg zulässiges Gesamtmasse
+ Anhänger bis 750 kg
Anhänger mit größerer zulässiger Gesamtmasse als 750 kg ist möglich, wenn die Kombination 3.500 kg nicht überschreitet - BF 17
- Bei dem so genannten „Begleitetes Fahren“ beträgt das Mindestalter 17 Jahre.
Du darfst aber schon ein halbes Jahr vorher deine Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen. Bis zum 18. Geburtstag ist das Autofahren mit der „Prüfbescheinigung“ nur in Begleitung vorher bestimmter und durch die Behörde genehmigter Personen erlaubt (z. B. P und M).
Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche dies sind, erfährst Du bei uns in der Fahrschule.
Da die Klasse AM, z. B. Motorroller, in der Klasse B enthalten ist, kannst du solch ein Fahrzeug mit dem BF17 aber schon allein fahren.
- Theorie*
- 12x Grundstoff
2x Klassenspezifisch (Auto)
Bei Erweiterung von Klasse A, A2, A1 und AM auf B:
6x Grundstoff
2x Klassenspezifisch (Auto) - Praxis
- Übungsstunden
+ 12x 45 Minuten Sonderfahrt
* Bei Interesse besteht die Möglichkeit, kostenlos und unverbindlich an einer Theorie-Stunde teilzunehmen.